Pflegefinanzierung – so sieht die Rechtslage in Österreich aus
Die Kosten sind von dem Sozialversicherungsträger und dem Pflegebedürftigen zu decken. Pflegebedürftigkeit kann jeden treffen und überkommt eine Familie oft plötzlich.
Sollten Sie oder ein Angehöriger pflegebedürftig werden, tauchen schnell zwei Fragen auf:
Wie hoch sind die Kosten für die Pflege?
Werden Sie zu Hause von einem professionellen Pflegedienst versorgt, setzen sich die Kosten aus Grundpflege, Behandlungspflege, hauswirtschaftlicher Versorgung und Freizeitaktivitäten zusammen.
Ist der Umzug in ein Pflegeheim nötig, fallen jeden Monat Kosten für Pflege, Unterkunft und Verpflegung an. Von den Pflegekosten sind die Zuschüsse des Sozialversicherungsträgers je nach Pflegestufe abzuziehen. Den verbleibenden Betrag müssen Sie als Pflegebedürftiger selbst zahlen.
Wer übernimmt die Kosten für die Pflege?
Zwar wird das Pflegegeld zur Begleichung der Kosten gezahlt, einen Eigenanteil trägt der Pflegebedürftige jedoch selbst.
Kann der Pflegebedürftige die Kosten nicht aus eigenen Mitteln bestreiten, übernimmt das Sozialamt die Kosten.
Die Höhe der Pflegekosten fallen je nach Bundesland unterschiedlich aus. Außerdem ist entscheidend, ob die Betreuung zu Hause, in einer privaten oder in einer öffentlichen Einrichtung erfolgt. Zuständig für die Übernahme der Kosten für die häusliche, teilstationäre und vollstationäre Pflege sind:
Sozialversicherungsträger
Je nach erteilter Pflegestufe zahlen die zuständigen Sozialversicherungsträger ein Pflegegeld in einer festgesetzten Höhe. In der geringsten Pflegestufe 1 sind dies 165,40 €, in der höchsten Pflegestufe 7 1.776,50 €.
Pflegebedürftiger
Der Sozialversicherungsträger übernimmt nur eine Grundversorgung. Als Pflegebedürftiger müssen Sie einen Teil der Pflegekosten selbst bezahlen, falls Sie keine private Pflegeversicherung haben. Die Höhe des Eigenanteils ist abhängig von dem Pflegeaufwand und dem Umfang der Zuschüsse des Sozialversicherungsträgers.
Sozialamt
Sollten Sie die Pflegekosten nicht bezahlen können, zum Beispiel, weil die Rente oder Pension nicht ausreicht, haben Sie die Möglichkeit, sich an das Sozialamt zu wenden.
Angehörige pflegebedürftiger Personen sind in Österreich nicht dazu verpflichtet, sich an den Pflegekosten zu beteiligen
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Das Thema Kosten beschäftigt Pflegebedürftige und ihre Angehörige sehr, da diese in vielen Fällen einige tausend Euro betragen. Unser Pflegedienst informiert Sie ausführlich zu dem Thema Pflegefinanzierung. Rufen Sie uns einfach an, schreiben Sie eine E-Mail oder schicken Sie eine Nachricht per Kontaktformular. Unser Team ist jederzeit auf dem aktuellen Kenntnisstand und kann Sie daher optimal beraten.
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