Das sollten Sie zu den Pflegestufen in Österreich wissen
Wichtiges zu Begutachtung, Einstufung und Leistungen.
Eine Pflegestufe wird gewährt, wenn eine Person aufgrund gesundheitlicher Beeinträchtigungen in der selbstständigen Verrichtung alltäglicher Tätigkeiten eingeschränkt ist. Ob die Voraussetzungen für die Erteilung einer Pflegestufe erfüllt sind und wie hoch diese ausfällt, wird im Rahmen einer Begutachtung in der gewohnten Umgebung von einer Ärztin/einem Arzt oder einer diplomierten Pflegekraft festgestellt. In diesem Termin wird der nötige Betreuungsbedarf bei der Bewältigung des Alltags, zum Beispiel beim Aus- und Ankleiden, der Körperpflege, der Medikamenteneinnahme und der Zubereitung von Mahlzeiten, überprüft. Das ausführliche Gespräch zwischen dem Gutachter und dem Pflegebedürftigen sowie seiner Hauptpflegeperson ist äußerst wichtig, da nur so eine realistische Einschätzung des Betreuungsbedarfs möglich ist.
Diese Aufgaben gehören zur häuslichen Pflege
Als Pflegeaufwand gilt die Unterstützung in den Bereichen Aus- und Ankleiden, Körperpflege, Reinigung bei Inkontinenz, Toilettengang, Zubereitung von Mahlzeiten und Medikamenteneinnahme. Unter die Rubrik Hilfsbedarf fallen Einkaufshilfe, Apothekenbesuche, Haushaltsführung, Wäschewaschen, Wohnraumheizung und Mobilitätshilfe. Die Pflegeleistungen müssen nachgewiesen werden.
Die sieben Pflegestufen im Überblick
Grundsätzlich richtet sich die Höhe der Pflegestufe nach der Anzahl der Stunden, die monatlich für die Pflegeleistungen erforderlich sind. Folgende Pflegestufen sind in Österreich möglich:
Pflegegrad 1:
Der Pflegebedarf beträgt mehr als 65 Stunden im Monat. Es wird ein monatliches Pflegegeld in Höhe von 165,40 € gezahlt.
Pflegegrad 2:
Der Pflegebedarf beträgt mehr als 95 Stunden im Monat. Es wird ein monatliches Pflegegeld in Höhe von 305,00 € gezahlt.
Pflegegrad 3:
Der Pflegebedarf beträgt mehr als 120 Stunden pro Monat. Es wird ein monatliches Pflegegeld in Höhe von 475,20 € gezahlt.
Pflegegrad 4:
Der Pflegebedarf beträgt mehr als 160 Stunden im Monat. Es wird ein monatliches Pflegegeld in Höhe von 712,70 € gezahlt.
Pflegegrad 5:
Der Pflegebedarf beträgt mehr als 180 Stunden im Monat. Es wird ein monatliches Pflegegeld in Höhe von 968,10 € gezahlt.
Pflegegrad 6:
In dieser Pflegestufe werden bei einem Pflegeaufwand von über 180 Stunden 1.351,80 € gezahlt, wenn tagsüber und nachts regelmäßig zeitlich nicht planbare Betreuungsmaßnahmen nötig sind oder die dauerhafte Anwesenheit einer Pflegeperson erforderlich ist, da sonst eine Eigen- und Fremdgefährdung bestehen würde.
Pflegegrad 7:
Bei einem Pflegebedarf von mehr als 180 Stunden wird in der Pflegestufe 7 ein Pflegegeld in Höhe von monatlich 1.776,50 € gezahlt, sofern keine zielgerichteten Bewegungen der vier Extremitäten mehr möglich sind.
Nehmen Sie Kontakt zu uns auf!
Alles, was Sie zu den Pflegegraden, den Voraussetzungen und der Begutachtung wissen müssen, erklären wir Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch. Rufen Sie uns einfach an. Selbstverständlich erreichen Sie uns auch per E-Mail und Kontaktformular.
Unser Team freut sich schon darauf, Sie kennenzulernen!